Kirchenbeitrag

Berechnung des Kirchenbeitrags

Die Beitragsgrundlage – jener Betrag, von dem aus der Kirchenbeitrag berechnet wird – wird ermittelt, indem das Jahreseinkommen des vorangegangenen Jahres herangezogen wird. Die Höhe des Jahreseinkommens wird durch Belege nachgewiesen oder wird von den Kirchenbeitragsstellen nach statistischen Werten eingeschätzt. Weiters kann die Beitragsgrundlage zur Berechnung des Beitrages durch Unterhaltsansprüche oder durch den Lebensaufwand des Vorjahres ermittelt werden.

1,2% dieser Beitragsgrundlage ergeben den Kirchenbeitrag: Von diesem wird der Allgemeine Absetzbetrag von 44 Euro abgezogen.

Weitere Absetzbeträge

Darüber hinaus gibt es eine Reihe von sogenannten Absetzbeträgen, die den Beitrag entsprechend Ihrer Lebenssituation mindern:

Der Absetzbetrag für Alleinverdiener/innen beträgt 15,00 Euro. Alleinverdiener/innen sind Personen, die eine Unterhaltsverpflichtung gegenüber Ehepartner/innen haben.

Der Kinderabsetzbetrag je Kind beträgt 22,00 Euro. Für Kinder mit besonderen Bedürfnissen beträgt der Absetzbetrag 44,00 Euro.

Zusätzlich kann von der zuständigen Kirchenbeitragskommission auf bestimmte Zeit für außerordentliche finanzielle Belastungen ein individueller Absetzbetrag gewährt werden.

Gemeindeumlage

Der Endbetrag (1,2% der Bemessungsgrundlage abzüglich aller zustehenden Absetzbeträge) bildet die Basis zur Berechnung der Gemeindeumlage: Diese kann zwischen 0% und 25% betragen. Sie wird von der Pfarrgemeinde ihrem Bedarf entsprechend festgelegt, daher sind die Gemeindeumlagen der Pfarrgemeinden unterschiedlich. 

Beides zusammen ergibt die Summe des vorgeschriebenen Kirchenbeitrages.

Steuerliche Absetzbarkeit

Ihr Kirchenbeitrag kann bis zu einer Höhe von 400 Euro von der Einkommenssteuer abgesetzt werden.

Quelle: www.gerecht.at

Herzlich willkommen in der evangelischen Kirche Baden!