Informationen zur Gemeindevertreungswahl 2023
Gemeindevertretung – was ist das?
Die Gemeindevertretung wird häufig als das „Parlament“ der Pfarrgemeinde bezeichnet. Aus ihrem Kreis wird die „Regierung“, das Presbyterium, gewählt. Eine Amtsperiode dauert sechs Jahre.
Wer wählt die Gemeindevertretung?
wahlberechtigt sind Gemeindemitglieder der Pfarrgemeinde mit vollendetem 14. Lebensjahr (zum Stichtag 1. Oktober 2023).
Wer kann in die Gemeindevertretung gewählt werden?
wahlberechtigte Gemeindemitglieder mit vollendetem 18. Lebensjahr
weitere Voraussetzung: Einzahlung der vorgeschriebenen Kirchenbeiträge
Was sind die wesentlichen Aufgaben der Gemeindevertretung?
- Wahl des Presbyteriums
- Genehmigung des von Presbyterium vorgelegten Haushaltsplans, Prüfung und Genehmigung der Rechnungsabschlüsse
- Behandlung des Jahresberichtes der amtsführenden Pfarrerin / des amtsführenden Pfarrers
- Beschlussfassung über den Erwerb oder Verkauf von unbeweglichem Vermögen
- Beschlussfassung über bauliche Maßnahmen an kirchlichen Gebäuden oder deren Abbruch
Rechte und Pflichten von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
- Zu den Pflichten der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern gehört in erster Linie die Teilnahme an den Sitzungen und am Gemeindeleben.
- Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter sind kirchliche Amtsträgerinnen und Amtsträger; sie üben ihr Amt im Namen und Auftrag der Kirche aus.
- Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter genießen den Schutz der Kirche. Sollten sie wegen Handlungen behördlich verfolgt werden, die in Ausübungen ihres Amtes gesetzt wurden, hat ihnen die Kirche Rechtsbeistand zu geben.
Martina Frühbeck
(Mitglied im Presbyterium und
im Fundraising-Team)

WAHLTERMINE *
Sonntag, 1. und 8.10.2023
9:00 – 13:00 Uhr
im Pfarrgemeindesaal
Einsicht Wählerverzeichnis:
1. – 31.8.2023
KONTAKT
+43 188 77 369
* es besteht auch die Möglichkeit der Briefwahl
VORSTELLUNG DER KANDIDAT:INNEN