Informationen zur Gemeindevertreungswahl 2023

Gemeindevertretung – was ist das?

Die Gemeindevertretung wird häufig als das „Parlament“ der Pfarrgemeinde bezeichnet. Aus ihrem Kreis wird die „Regierung“, das Presbyterium,  gewählt. Eine Amtsperiode dauert sechs Jahre.

Wer wählt die Gemeindevertretung?

wahlberechtigt sind Gemeindemitglieder  der Pfarrgemeinde mit vollendetem 14. Lebensjahr (zum Stichtag 1. Oktober 2023).

Wer kann in die Gemeinde­vertretung gewählt werden?

wahlberechtigte Gemeindemitglieder mit vollendetem 18. Lebensjahr
weitere Voraussetzung: Einzahlung der vorgeschriebenen Kirchenbeiträge

Was sind die wesentlichen Auf­gaben­­ der Gemeindevertretung?

  • Wahl des Presbyteriums

  • Genehmigung des von Presbyterium vorgelegten Haushaltsplans, Prüfung und Genehmigung der Rechnungsabschlüsse

  • Behandlung des Jahresberichtes der amtsführenden Pfarrerin / des amtsführenden Pfarrers
  • Beschlussfassung über den Erwerb oder Verkauf von unbeweglichem Vermögen
  • Beschlussfassung über bauliche Maßnahmen an kirchlichen Gebäuden oder deren Abbruch

Rechte und Pflichten von Gemeinde­vertreterinnen und Gemeindevertretern

  • Zu den Pflichten der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern gehört in erster Linie die Teilnahme an den Sitzungen und am Gemeindeleben.

  • Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter sind kirchliche Amtsträgerinnen und Amtsträger; sie üben ihr Amt im Namen und Auftrag der Kirche aus.

  • Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter genießen den Schutz der Kirche. Sollten sie wegen Handlungen behördlich verfolgt werden, die in Ausübungen ihres Amtes gesetzt wurden, hat ihnen die Kirche Rechtsbeistand zu geben.

Martina Frühbeck

(Mitglied im Presbyterium und
im Fundraising-Team)

Foto: Evangelische Kirche Österreich

WAHLTERMINE *

 

Sonntag, 1. und 8.10.2023
9:00 – 13:00 Uhr
im Pfarrgemeindesaal

 

Einsicht Wählerverzeichnis:
1. – 31.8.2023

 

KONTAKT
 +43 188 77 369

 

es besteht auch die Möglichkeit der Briefwahl



VORSTELLUNG DER KANDIDAT:INNEN

 

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