Derzeit gültige Corona-bedingte Verhaltensregeln
Liebe Gemeinde,
In dem Lockdown, der am 22.11.2021 in Kraft tritt, finden Gottesdienste unter folgenden Präventionsmaßnahmen statt:
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Es besteht eine FFP2-Maskenpflicht.
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Es ist ein Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen einzuhalten, außer diese leben im selben Haushalt.
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Gemeindegesang ist stark reduziert
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Chorgesang wird ausgesetzt, maximal vier Solistinnen/Solisten sind möglich.
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Bis zu vier Instrumentalisten/Instrumentalistinnen können Gottesdienste mitgestalten.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Pfarrer
Wieland Curdt