Derzeit gültige Corona-bedingte Verhaltensregeln

Liebe Gemeinde,

In dem Lockdown, der am 22.11.2021 in Kraft tritt, finden Gottesdienste unter folgenden Präventionsmaßnahmen statt:

  • Es besteht eine FFP2-Maskenpflicht.

  • Es ist ein Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen einzuhalten, außer diese leben im selben Haushalt.

  • Gemeindegesang ist stark reduziert

  • Chorgesang wird ausgesetzt, maximal vier Solistinnen/Solisten sind möglich.

  • Bis zu vier Instrumentalisten/Instrumentalistinnen können Gottesdienste mitgestalten.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Pfarrer

Wieland Curdt

Foto: Evangelisches Pfarramt Baden

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