Gremien

Das Presbyterium

Das Presbyterium (Bedeutung = Ältestenrat) ist das Leitungsgremium der Pfarrgemeinde. Der Pfarrer / die Pfarrerin ist Kraft seines / ihres Amtes Mitglied des Presbyteriums. Das Presbyterium wählt aus seinem Kreis den Kurator / die Kuratorin (Bedeutung = Pfleger, Sorge tragen). Der Kurator / die Kuratorin ist das weltliche gegenüber des Pfarrers. 

Zum Wirkungskreis des Presbyteriums gehören viele Aufgaben. Das Presbyterium trägt geistliche und rechtliche Verantwortung und sorgt neben der Einhaltung von Kirchengesetzen auch für die Beachtung der vorgegebenen staatlichen Vorschriften.


Folgendes sind im Wesentlichen die Aufgaben, welche das Presbyterium (Kirchenvorstand) wahrnimmt:

1. Geistliche Leitung

  • Entscheidung über Veranstaltungen

  • Gottesdienste

  • KU

  • Leitbild, Öffentlichkeitsarbeit

  • interreligiöse Zusammenarbeit

  • etc.

 

2. Finanzen

  • Zahlungsverkehr

  • Einhebung des Kirchenbeitrags

  • Erstellung des Haushaltsplanes

 

3. Verwaltung

  • Anstellung / Entlassung / Kündigung von MA

  • Pfarrarchiv

  • Berufung von Lektoren

  • Bleibe- und Wahlgemeindeanträge

  • Vorbereitung und Durchführung der GV-Wahl

 

4. Wahlen

  • Kurator

  • Schatzmeister

  • Delegierte der Sup.versammlung

  • Schriftführer

  • GV–Wahl: Vorbereitung und Durchführung

 

Die Mitglieder des Presbyteriums:

  • Dr. Christian Derdak

  • Martina Frühbeck

  • Sonja Happenhofer

  • Christina K.

  • Susanne Lavicka

  • Dagmar Pokorny

  • Christian Sprotte

  • Dr. Eva Thal

  • Roman van de Castell