Kirchenbeitrag

Allgemeines zum Kirchenbeitrag

Aufgrund des Bundesgesetzes 182 vom 6. Juli 1961, dem sogenannten Protestantengesetz, darf die Evangelische Kirche in Österreich zur Deckung Ihres finanziellen Aufwandes von ihren Mitgliedern Beiträge einheben. Die Pfarrgemeinden dürfen ihrerseits zur Deckung ihres finanziellen Aufwandes im Rahmen der Kirchenbeitragseinhebung Zuschläge (die sogenannte Gemeindeumlage) einheben. Die Regelung über die Kirchenbeitragseinhebung und die Verwendung der Kirchenbeiträge erfolgt im Rahmen der kirchlichen Gesetzgebung (Kirchenbeitrags- und Finanzausgleichsordnung).

Was geschieht mit dem Kirchenbeitrag?

Nicht zuletzt mit dieser Homepage möchten wir durch die Darstellung vieler Themen darüber konkreten Aufschluss geben.

 

 

Die Evangelische Kirche finanziert mit den Kirchenbeiträgen österreichweit:

  • Gehälter der Pfarrerinnen und Pfarrer sowie jene der weltlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

  • Ausbildungsstätten und Bildungseinrichtungen für die Aus- und Weiterbildung kirchlicher MitarbeiterInnen

  • Erwachsenenbildungseinrichtungen wie beispielsweise die Evangelische Akademien

  • Die Öffentlichkeitsarbeit, beispielsweise in Aktionen wie dem Jubiläumsjahr 2017

  • Die Frauen- und Jugendarbeit

  • Die Unterstützung für den Religionsunterricht

  • Die Initiativen rund um die Ökumene

  • Die Weltmission sowie Entwicklungszusammenarbeit

  • Die Hochschulseelsorge 

  • Das Amt für Evangelisation und Gemeindeaufbau

  • Zahlreiche Initiativen von Gemeinden und Diözesen

 

Die Superintendenz in Ihrem Bundesland finanziert mit dem Kirchenbeitrag:

  • Gehälter der MitarbeiterInnen der Superintendenz

  • Diakonische Projekte der Superintendenz

  • Beiträge zur Ausbildung Ehrenamtlicher

  • Erwachsenenbildungseinrichtungen

  • Die regionale Öffentlichkeitsarbeit

  • Auch hier: die Frauen- und Jugendarbeit

  • Gibt ebenso Unterstützung für den Religionsunterricht

  • Und nicht zuletzt: Die Pflege und Erhaltung von Gebäuden

 

Ihre Pfarrgemeinde finanziert mit dem Kirchenbeitrag:

  • Gehälter der MitarbeiterInnen der Pfarrgemeinde

  • Diakonische Projekte innerhalb der Pfarrgemeinde

  • Beiträge zur Ausbildung Ehrenamtlicher

  • Die gesamte Gemeindearbeit (Familien, Jugend, Kinder, Frauen uvm.)

  • Und ebenso auf Gemeindeebene: Unterstützung für den Religionsunterricht

  • Sachaufwände ehrenamtlicher MitarbeiterInnen

  • Pflege und Erhaltung von Gebäuden (Kirche, Gemeindezentrum)

Quelle: www.gerecht.at

Herzlich willkommen in der evangelischen Kirche Baden!